Steuerliche Förderung

Den Steuervorteil der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es schon. Aber nicht für nachhaltige Reparaturen an Schuhen und Bekleidung.

 

Bei Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen rund um das Zuhause können jährlich bis zu 20 Prozent der gesamten Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, maximal jedoch 1.200 Euro abgesetzt werden. Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählt beispielsweise die Haushaltshilfe, der Gärtner aber auch der Hunde-Sitter. Auch hier gilt die Grenze von 20 Prozent im Jahr. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 4.000 Euro. Selbst für Haushaltshilfen auf Minijob-Basis können bis zu 20 Prozent der Lohnkosten abgesetzt werden.

 

Von Nachhaltigkeit ist das alles weit entfernt. Bei geschickter Rechnungsgestaltung könnte eher der Umbau der Badewanne zum Whirlpool steuerlich gefördert werden, als eine nachhaltige haushaltsnahe Dienstleistung.

 

Schuhreparaturen fallen bislang ausdrücklich nicht darunter.

✅ Reparaturen könnten von der Steuer abgesetzt werden.

 

⛔ Das beträfe nur Steuerzahler, gerade Geringverdiener mit kaum oder gar nicht besteuertem Einkommen, würden davon überhaupt nicht profitieren.

 

⛔ Bis zur Umsetzung und Anwendung würde viel Zeit vergehen.

 

⛔ Belege müssen aufbewahrt werden.