Gewährleistungsverkürzung

Von vielen bis heute unbeachtet, wurde die jahrzehntelange Gewährleistungspflicht für Reparaturen von vormals 6 Monaten auf 2 Jahre erhöht.

 

Gut gemeint ist aber nicht automatisch auch gut gemacht.

 

Es ist höchste Zeit, diese Verlängerung der Gewährleistung auf Reparaturen zumindest bei Schuhreparaturen zu überdenken.

 

Wie soll der Reparaturbetrieb Garantie zum Beispiel auf die Verklebung von zwei nicht gekennzeichneten Materialien geben, wenn der Hersteller selbst nicht in der Lage war, die – ihm obendrein bekannten – Materialien dauerhaft zu verkleben?

 

Selbst bei Einsicht des Kunden („wenigstens noch mal 2 Wochen“) muss der Reparaturbetrieb aus rechtlichen Gründen ablehnen. Denn es ist ihm gesetzlich nicht erlaubt, diese Gewährleistungspflicht einzuschränken. Auch nicht mit Einverständnis des Kunden.

 

Wer rechtlich sicher arbeiten will, ist somit gezwungen, Reparaturen abzulehnen, sobald nicht sicher davon ausgegangenen werden kann, das eine Klebung mindestens 2 Jahre hält. Das führt zum Reparaturverbot.

 

Weltfremd. Alles andere als Nachhaltig.

 

Gerade bei Schuhen, die „nur für dieses Kleid“, „nur nochmal diesen Urlaub“, „nur solange der Schnee noch liegt“ benötigt werden, führt diese Regelung eher zur Müllerzeugung, nicht zur Müllvermeidung.

✅ Keine Mitarbeit des Handels oder der Schuhhersteller nötig

✅ Auch minderwertige Produkte erhalten einen Reparaturversuch.

✅ Von vielen Verbrauchern gewünscht

 

⛔ Änderung der Gesetzgebung nötig