Entbürokratisierung für Kleinbetriebe

 

Selbst kleinsten Kleinstbetrieben werden immer mehr zusätzliche Büroarbeiten aufgebürdet, deren Bewältigung immer mehr produktive Arbeitszeit in unproduktive tauscht. Wenn von einer 40-Stundenwoche statt 30 nur noch 20 Stunden zu Bewältigung der Arbeit bleiben, verteuert das die Produktpreise um 30 Prozent. So einfach ist das.

 

Beim Soloselbstständigen führt die mit jeder Büroarbeit einhergehende Reduzierung der täglichen produktiven Stunden zu einer weiteren Verteuerung der geleisteten Arbeit, da immer weniger abrechenbare Arbeitsstunden verbleiben, um den existenzsichernden Mindestumsatz zu erwirtschaften. 

 

Die Schuhreparaturpreise werden dadurch immer weiter verteuert, ohne die Produktqualität selbst in irgendeiner Weise zu fördern. Im Gegenteil. Für Verbesserungen in Eigeninitiative wird die betriebleiche Leistungsfähigkeit durch steigende Kosten und Zeitmangel noch zusätzlich reduziert.

 

Mit Digitalisierung, Pflege von Homepage und Social-Media-Kanälen, Anpassung und Überwachung der AGB und des Impressums, Änderungen im Urheberrecht, Erstellen und Aktualisierung von Verfahrensdokumentationen, Kontrolle, Abgleich und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung, Verpackungsordnung, Dokumentation gemäß Gewerbeabfallverordnung, Arbeitsplatzverordnungen, Arbeitszeiten-Dokumentationspflicht, Berufsbildneufassung, betrieblichem Eingliederungsmanagement, wiederholten Änderungen an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, Anschaffungspflicht von Registrierkassen nach GoBD, deren Entsorgung und anschließender Anschaffungs- und Meldepflicht GoBd-konformer Kassen mit jährlich lizenzgebührpflichtiger TSE-Einrichtung, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Erlaubnis zur Führung einer "offenen Ladenkasse", neuer Kassensicherungsverordnung, Bonpflicht, Einarbeitung in die Steuererklärung per Elster, digitaler Buchführung, Datenmanagementsystemen, AGB für Webseiten, neue EU-Regelungen u. v. a. m. wurden allein in den letzten 5 Jahren viele Neuerungen und Änderungen eingeführt und teilweise auch schon wieder zurückgenommen, die vom Betriebsinhaber in Erfahrung gebracht, gelesen, verstanden und fehlerfrei umgesetzt werden müssen. 

 

Selbst in Großbetrieben mit Personal- und Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragten, großer Verwaltung und angebundener Steuerberatungs- und Wirtschaftskanzlei kein problemlos umzusetzendes Unterfangen. 

 

Im Zuge dessen ist es unerheblich, ob der Unternehmer die Arbeiten selbst durchführt, outsourct oder gar Personal zur Bewältigung der Aufgaben einstellt.

 

Für den Kunden wird es - ohne Mehrwert - immer teurer.

✅ Senkt den Reparaturpreis durch Steigerung der produktiven Stunden

⛔ Änderung der Gesetzgebung

 

⛔ Schwierig und langfristig in der Umsetzung

 

 

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Kassen mit TSE-Einrichtung mussten bis spätestens 1.1.2020 ausschließlich per amtlichen Vordruck beim Finanzamt angemeldet werden, die Vordrucke sind aber bis heute immer noch nicht erhältlich.

 

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Es wäre dringend geboten, für die nicht im Altpapier zu entsorgenden beschichteten Spezialpapiere umweltfreundlichere Alternativen anzubieten, bspw. altpapierfähiges Normalpapier und Tintendruck.